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BGH, 28.11.2018 - 3 StR 387/18 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Prüfung eines Vorliegen eines gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrundes durch das Landgericht
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 23 Abs. 2 ; StGB § 49 Abs. 1
Prüfung eines Vorliegen eines gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrundes durch das Landgericht
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.04.2017 - 3 StR 516/16
Strafrahmenwahl bei Zusammentreffen von minder schwerem Fall und gesetzlich …
Auszug aus BGH, 28.11.2018 - 3 StR 387/18
Es gefährdet den Bestand des Strafausspruchs nicht, dass das Landgericht nicht geprüft hat, ob das Vorliegen des gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrundes gemäß § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB allein oder unter zusätzlicher Berücksichtigung der allgemeinen Milderungsgründe die Annahme eines minder schweren Falles im Sinne von § 213 Alternative 2 StGB trägt (zur Prüfungsreihenfolge vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - 3 StR 516/16, NStZ 2017, 524 mwN).